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Jahresabschluss

Steuerrecht

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist ein wesentliches Instrument für Unternehmen, um ihre wirtschaftliche Situation und Leistung gegenüber Stakeholdern wie Gesellschaftern, Gläubigern, Mitarbeitern und dem Finanzamt transparent darzustellen. Unsere Kanzlei bietet umfassende Dienstleistungen rund um die Erstellung, Prüfung und Optimierung von Jahresabschlüssen für Unternehmen verschiedener Rechtsformen und Branchen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses umfasst nicht nur die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), sondern auch in Abhängigkeit von Rechtsform und Größe den Anhang und Lagebericht. Diese Elemente bieten einen detaillierten Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens und sind entscheidend für die Bewertung der Unternehmensperformance sowie für die strategische Planung.

Zwei Mitarbeiterinnen von Martin Bleckmann im Flur
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Unsere Kanzlei legt großen Wert auf eine sorgfältige und gesetzeskonforme Erstellung des Jahresabschlusses. Wir berücksichtigen dabei alle relevanten handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nutzen Gestaltungsspielräume im Sinne unserer Mandanten. Darüber hinaus bieten wir Beratung zu bilanzpolitischen Maßnahmen, die eine optimierte Darstellung der finanziellen Situation des Unternehmens ermöglichen, ohne dabei die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung zu verletzen.

Neben der Erstellung von Jahresabschlüssen unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Durchführung von Abschlussprüfungen. Diese können entweder gesetzlich vorgeschrieben sein oder freiwillig durchgeführt werden, um die Glaubwürdigkeit der finanziellen Berichterstattung gegenüber Dritten zu erhöhen. Unsere Expertise umfasst die Vorbereitung auf solche Prüfungen, die Begleitung während des Prüfungsprozesses und die Umsetzung der Prüfungsergebnisse in konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der internen Kontrollsysteme und Geschäftsprozesse.

Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bieten wir zudem die Möglichkeit, den Jahresabschluss in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu erstellen, sofern diese Form der Gewinnermittlung gesetzlich zulässig und wirtschaftlich sinnvoll ist. Diese vereinfachte Form der Gewinnermittlung kann für bestimmte Unternehmensformen steuerliche und administrative Vorteile bieten.

Unser Ziel ist es, unsere Mandanten nicht nur bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten zu unterstützen, sondern auch wertvolle Einblicke in ihre finanzielle Performance zu geben, die als Grundlage für strategische Entscheidungen dienen. Die Erstellung des Jahresabschlusses ist daher mehr als eine formale Notwendigkeit; sie ist ein Instrument zur Steuerung und Optimierung des Unternehmenserfolgs.

Unternehmen, die eine professionelle und umfassende Unterstützung bei der Erstellung ihres Jahresabschlusses suchen, finden in unserer Kanzlei einen erfahrenen Partner. Wir stehen Ihnen zur Seite, um den Prozess effizient und reibungslos zu gestalten und sicherzustellen, dass Ihr Jahresabschluss nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch ein realistisches und vorteilhaftes Bild Ihrer Unternehmenslage vermittelt.

Menschen sitzen an einem Tisch in einem Büro

Erstgespräch vereinbaren

Unser Erstgespräch bildet den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Wir nehmen uns Zeit, um Ihre individuellen Anliegen und Bedürfnisse zu verstehen. Dabei legen wir großen Wert auf eine offene und vertrauensvolle Kommunikation. In diesem Gespräch haben Sie die Gelegenheit, uns kennenzulernen und Ihre steuerlichen Herausforderungen zu besprechen. Wir hören aufmerksam zu, stellen relevante Fragen und bieten Ihnen erste Einblicke in mögliche Lösungsansätze. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie für Ihre finanziellen Ziele zu entwickeln und Ihren Erfolg zu fördern.

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Unterlagen & Daten übermitteln

Damit wir Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient bearbeiten können, ist es wichtig, uns relevante Unterlagen und Daten zur Verfügung zu stellen. Ob es sich um die Bereitstellung von Unterlagen für die Einkommensteuererklärung oder die laufende Buchhaltung für Beratung und Jahresabschlusserstellung handelt, wir bieten Ihnen unkomplizierte Möglichkeiten zur Übermittlung Ihrer Informationen. Sollten Sie zu uns von einem anderen Steuerberater wechseln, unterstützen wir Sie gerne bei der Einrichtung einer reibungslosen Datenübermittlung der Vorjahrsdaten. Dies stellt sicher, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten nahtlos und effizient weitergeführt werden können.

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Beratung

Nach der Übermittlung Ihrer Unterlagen und Daten starten wir mit der Bearbeitung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten. Im Vorfeld haben wir bereits ein Honorar und eine Bearbeitungszeit vereinbart, um Ihnen volle Transparenz zu bieten. Während des Prozesses stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu klären und etwaige Anliegen zu besprechen. Unser Ziel ist es, Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und präzise zu bearbeiten, während wir sicherstellen, dass Ihre individuellen Bedürfnisse stets berücksichtigt werden.

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