Das ändert sich 2022: die wichtigsten Steueränderungen

Das deutsche Steuerrecht ist geprägt von vielen Regelungen und regelmäßigen Änderungen. Auch zum Jahreswechsel 2022 haben sich einige Punkte geändert, die Sie in jedem Falle kennen sollten. Denn auch dieses Jahr eröffnen sich Ihnen wesentliche Einsparmöglichkeiten, wenn Sie diese Anpassungen kennen. Die Steuerkanzlei Martin Bleckmann steht Ihnen bei Fragen rund um die Steuererklärung zur Seite. In diesem Ratgeber stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die sich im Steuerrecht geändert haben.

Der Grundfreibetrag steigt – so wird die kalte Progression bekämpft

Der Grundfreibetrag ist die Summe an Einkommen, die Sie pro Jahr einkommenssteuerfrei beziehen können. Zum Jahr 2022 wird dieser Betrag auf 9.984 Euro erhöht und steigt damit um insgesamt 240 Euro. Zudem werden auch alle Steuereckwerte um 1,17 % angehoben. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die kalte Progression und damit die Folgen der Inflation auszugleichen. Für Sie bedeutet dies, dass Sie in jedem Monat etwas mehr Netto von Ihrem Bruttoeinkommen in der Tasche haben.

Anpassung der Höchstbeträge der Altersvorsorgeaufwendungen

Sie sind berechtigt, im Rahmen Ihres Jahressteuerausgleichs Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer abzusetzen. Die geltenden Höchstbeträge werden im Jahr 2022 auf 25.639 Euro angepasst. Für Eheleute, die ihre Steuererklärung zusammenveranlagt abgeben, können den doppelten Betrag von 51.278 Euro geltend machen.

Erhöhung der steuerfreien Sachbezüge

Für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind Sachbezüge eine einfache Möglichkeit, um den Angestellten eine steuerfreie Zusatzleistung zum Gehalt zu gewähren. Bisher waren derartige Leistungen auf einen Wert von 44 Euro im Monat beschränkt. Seit diesem Jahr wird der Wert auf 50 Euro pro Monat angehoben. Daraus resultiert für Sie ein Maximalbetrag von 600 Euro an Sachbezügen, die Sie im Jahr steuerfrei in Anspruch nehmen können. Allerdings müssen Sie hierbei beachten, dass keine Hochrechnung auf Jahresebene erfolgen darf. Die Sachwerte sind monatlich anzurechnen.

Der Corona-Bonus steht auch 2022 zur Verfügung

Auch das Jahr 2022 ist immer noch von der Corona-Pandemie und deren Folgen bestimmt. Bereits im Jahr 2021 war es für Unternehmen möglich, den Angestellten einen steuerfreien Corona-Bonus auszuzahlen. Die Frist in der diese Zahlungen möglich sind, wurde bis Ende März 2022 verlängert. Bis zu dieser Frist ist es möglich, dass ein steuerfreier Bonus von bis 1.500 Euro pro Person ausgezahlt wird.

Anpassung des Mindestlohns zum Januar und Juli 2022

Der Mindestlohn ist ein wichtiges Instrument der Regierung, um den Lebensstandard von Geringverdienenden zu sichern. Wenn auch Sie zu dieser Gruppe zählen, können Sie sich dieses Jahr freuen. Denn folgende Stufen bei der Anpassung des Mindestlohns wurden beschlossen:

  • Mindestlohn bis zum 31.12.2021: 9,60 Euro
  • Mindestlohn ab 01.01.2022: 9,82 Euro
  • Mindestlohn ab 01.07.2022: 10,45 Euro

Sie haben daher ab diesen Tagen Anspruch auf eine Anpassung Ihres Gehalts, wenn dieses unter den genannten Werten liegt.

Taschenrechner auf Unterlagen als Symbol für Steueränderungen 2022
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Neuerungen für alle Minijobber

Der Anteil an Minijobbern, die auf 450-Euro-Basis angestellt sind, nimmt stetig zu. Für diese Personen gibt es ab diesem Jahr eine wichtige Neuerung. Deren Arbeitgebenden müssen der Minijob-Zentrale mitteilen, wie die Minijobber krankenversichert sind. Zudem muss neben der Steuernummer auch die Identifikationsnummer angegeben werden.

Neufestlegung der Grundsteuer

Grundstücksbesitzer und -besitzerinnen müssen in diesem Jahr mit einer Anpassung der Grundsteuer rechnen. Denn die Wertermittlung wird zu diesem Jahr erneuert. Die betroffenen Personen müssen zur Festlegung in jedem Falle eine Steuererklärung zwischen Juni und Oktober abgeben für das Grundstück. Der Hauptfeststellungszeitpunkt ist der 01.01.2022.

Die Steuerkanzlei hilft bei allen wichtigen Neuerungen weiter

Wenn Sie sich nicht selbst über alle Neuerungen informieren möchten, können Sie diese Arbeit auch der Steuerkanzlei überlassen. So profitieren Sie ganz automatisch von allen Neuerungen und können so das Beste aus Ihrer Steuererklärung herausholen. Zudem müssen Sie nicht selbst stundenlang Dokumente ausfüllen und Belege sammeln. Nutzen Sie stattdessen lieber Ihre Zeit für die wirklich wichtigen Dinge.