Ihr Steuerberater in Köln – Martin Bleckmann
Sie sind auf der Suche nach einer vertrauensvollen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, der Sie mehr als nur Ihre Steuererklärung sowie Ihren Jahresabschluss überlassen können? Mit Martin Bleckmann haben Sie hierfür den richtigen Ansprechpartner gefunden. Hauptsächlich betreuen wir kleine bis mittelständische Unternehmen, jedoch erstellen wir auch Steuererklärungen für Privatpersonen.
Wir betreuen unsere Mandant*innen in den Bereichen:
Umfassende Steuerberatung. Rufen Sie uns an!
Tel.: 0221 - 709 009 0
Umfassende Beratung – Martin Bleckmann in Köln

Steuerlich ist den meisten Personen wichtig, welche Ersparnisse sie am Ende eines Jahres, bei Unternehmen am Ende eines Geschäftsjahres, durch die Steuererklärung geltend machen können. Bei der Steuerberatung im unternehmerischen Bereich geht es jedoch um mehr als nur darum, zu berechnen, welchen Betrag Sie auf den erwirtschafteten Gewinn bezahlen müssen oder wie hoch Ihr zu versteuerndes Einkommen sein wird.
Vielmehr hält das Steuerrecht verschiedene Möglichkeiten bereit, um eine Steueroptimierung vorzunehmen. In unserer Kanzlei in Köln beraten wir Sie gerne zu den einzelnen Alternativen, eine passende Steuergestaltung einzuleiten – für ein finanziell erfolgreiches Geschäftsjahr.
Wir betreuen folgende Mandant*innengruppen:

Handels- und Dienstleistungsunternehmen

Freiberufler*in

Unternehmer*in

Vermieter*in
Hier können Sie sich einen Überblick über unsere Leistungen in Köln verschaffen:

Häufig gestellte Fragen
Kann ich den/die Steuerberater*in einfach so wechseln?
Wenn Sie sich bei Ihrem/Ihrer aktuellen Steuerberater*in nicht mehr gut aufgehoben und beraten fühlen, sollten Sie über einen Wechsel nachdenken. Nach § 627 BGB kann der Steuerberatervertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn keine anderen vertraglichen Abmachungen getroffen wurden.
Sollten Sie im Anschluss eine*n neue*n Steuerberater*in aufsuchen, muss der/die alte die Datenübermittlung gewährleisten. Bei offenen Forderungen an Sie, z.B. Teilhonorar-Zahlungen, darf er/sie die Unterlagen jedoch einbehalten, bis Sie die Rechnung beglichen haben. Informieren Sie auch das Finanzamt über Ihren Wechsel, damit Ihrem/Ihrer alten Steuerberater*in die Vollmacht für den Zugang zu Ihren Unterlagen entzogen und dem neuen zur Verfügung gestellt wird.
Sind Steuerberatungskosten absetzbar?
Generell gilt: Die Kosten, die sich auf die Hilfe für Steuern im privaten Bereich beziehen, können nicht abgesetzt werden. Steuern aus dem Privatbereich sind beispielsweise in Bezug auf den Mantelbogen oder die Anlagen „Kind“, „Unterhalt“, „Altersvorsorge“ etc. Auch bei einer Beratung zur Kirchen- oder Erbschaftsteuer können die privaten Kosten nicht abgesetzt werden.
Absetzbar sind nur die Steuerberatungskosten für die Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens. Die Einkünfte können sowohl aus einem Angestelltenverhältnis als auch aus einer Immobilienvermietung stammen. Auch Gewerbetreibende oder Freiberufler*innen können die Kosten für die Steuerberatung als Betriebskosten absetzen.
Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Ihr*e Steuerberater*in die Kosten auf der Abrechnung klar als beruflich oder privat veranlasst ausweist.
Haftet der/die Steuerberater*in für Fehler?
Ein*e Steuerberater*in haftet dann, wenn ein vorsätzlicher Fehler seiner- bzw. ihrerseits ursächlich für einen Schaden ist und keine Haftungsbeschränkung in dieser Sache im Vertrag vereinbart wurde.
Die klassischen Fehler in der Steuerberatung sind:
- Fristversäumnis: Obwohl alle nötigen Unterlagen vorliegen, wird die Abgabefrist versäumt, woraufhin Sie Zuschläge zahlen.
- Falschbuchungen: Private und betriebliche Kosten werden falsch deklariert, woraus der/die Steuerberater*in oder Sie einen Vorteil ziehen.
- Unterlassene Beratung: Obwohl vertraglich vereinbart, wird die vollständige Beratung zu relevanten Steuerfragen unterlassen.
- Missachtung der gesetzlichen Vorschriften / veröffentlichten Rechtsprechung: Für einen Honoraranstieg werden falsche Unterlagen erstellt.