Sonderprüfungen
Sonderprüfungen sind vertiefende Untersuchungen bestimmter Geschäftsvorfälle oder Bereiche eines Unternehmens durch interne oder externe Prüfer. Sie dienen dazu, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Geschäftsvorgängen, Buchungen oder Prozessen zu überprüfen und gegebenenfalls Schwachstellen oder Unregelmäßigkeiten aufzudecken. Oftmals sind solche Prüfungen nicht routinemäßig, sondern werden aufgrund von konkreten Anlässen, Risikoeinschätzungen oder gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.

Unsere Leistungen im Bereich Sonderprüfungen:
Prüfungsvorbereitung: Wir helfen Ihnen, alle notwendigen Unterlagen und Informationen bereitzustellen, um die Sonderprüfung effizient und reibungslos durchzuführen.
Durchführung und Begleitung: Bei Bedarf führen wir die Sonderprüfung durch oder begleiten Sie während des gesamten Prüfungsprozesses, um sicherzustellen, dass alle Fragen und Anforderungen professionell beantwortet werden.
Berichterstattung: Nach Abschluss der Prüfung erstellen wir einen detaillierten Bericht über die Ergebnisse, mögliche Risiken und Empfehlungen für zukünftige Handlungen.
Optimierungsvorschläge: Basierend auf den Ergebnissen der Sonderprüfung geben wir gezielte Hinweise und Empfehlungen, um Prozesse zu optimieren und Risiken zu minimieren.
Stiftungen: Die Prüfung von Stiftungen kann freiwillig erfolgen. Sie kann sich aber auch aus Vorgaben der Satzung, einer Anordnung der Stiftungsaufsichtsbehörde oder größenabhängigen Vorgaben ergeben. Eine generelle Pflicht zur Prüfung besteht nicht.
Auch steuerrechtlich sehen sich Stiftungen komplexen Anforderungen gegenüber, die eine spezialisierte Beratung und Prüfung erfodern. Als erfahrene Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verfügen wir über umfassendes Know-how, um Sie gezielt bei allen steuerlichen Fragestellungen rund um Ihre Stiftung zu unterstützen. Wir kennen auch die Besonderheiten der Gemeinnützigkeit und helfen Ihnen dabei, die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen sowie mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Prüfungen nach § 16 MaBV: Bauträger und Baubetreuer, also Gewebetreibende nach § 34c (a) Nr. 3a und 3b GewO, haben die Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) zu beachten. Dazu muss insbesondere für jedes Kalenderjahr geprüft werden, ob die Pflichten aus den §§ 2 bis 14 MaBV eingehalten wurden.
Wir unterstützen Sie bei der MaBV-Prüfung. Als Wirtschaftsprüfer erfüllen wir die gesetzlichen Anforderungen, die sich aus § 16 (3) MaBV ergeben.
Prüfungen von kommunalen Unternehmen und öffentlichen Institutionen: Gesellschaften, die mit Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge betreut sind, stehen mit ihren Gesellschaftsanteilen im Mehrbesitz einer öffentlichen Gebietskörperschaft. Dies können Kreise oder kommunale Verwaltungen sein.
Durch die Verbindung zu öffentlichen Haushalten ist über die Verwendung der finanziellen Mittel Rechenschaft abzulegen. Wir betreuen Mandanten bei der Prüfung der allgemeinen und speziellen Vorgaben, die sich für öffentliche Unternehmen ergeben.
Prüfung von Fördermitteln und EU-Audits: In Abgrenzung zur Jahresabschlussprüfung ist bei der Prüfung von Fördermitteln nicht der Jahresabschluss, sondern die vom Fördermittelgeber ausgegebenen Fördermittel Gegenstand der Prüfung. In der Regel wird ein Verwendungsnachweis, bzw. eine Expenditure Verification gefordert.
Als Auditor führen wir unter anderem die Prüfungshandlungen gemäß der vorgegebenen Audit Procedures durch. Dabei gehen wir fast ausschließlich digital vor.
Erstgespräch vereinbaren
Unser Erstgespräch bildet den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Wir nehmen uns Zeit, um Ihre individuellen Anliegen und Bedürfnisse zu verstehen. Dabei legen wir großen Wert auf eine offene und vertrauensvolle Kommunikation. In diesem Gespräch haben Sie die Gelegenheit, uns kennenzulernen und Ihre steuerlichen Herausforderungen zu besprechen. Wir hören aufmerksam zu, stellen relevante Fragen und bieten Ihnen erste Einblicke in mögliche Lösungsansätze. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie für Ihre finanziellen Ziele zu entwickeln und Ihren Erfolg zu fördern.

Unterlagen & Daten übermitteln
Damit wir Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient bearbeiten können, ist es wichtig, uns relevante Unterlagen und Daten zur Verfügung zu stellen. Ob es sich um die Bereitstellung von Unterlagen für die Einkommensteuererklärung oder die laufende Buchhaltung für Beratung und Jahresabschlusserstellung handelt, wir bieten Ihnen unkomplizierte Möglichkeiten zur Übermittlung Ihrer Informationen. Sollten Sie zu uns von einem anderen Steuerberater wechseln, unterstützen wir Sie gerne bei der Einrichtung einer reibungslosen Datenübermittlung der Vorjahrsdaten. Dies stellt sicher, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten nahtlos und effizient weitergeführt werden können.

Beratung
Nach der Übermittlung Ihrer Unterlagen und Daten starten wir mit der Bearbeitung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten. Im Vorfeld haben wir bereits ein Honorar und eine Bearbeitungszeit vereinbart, um Ihnen volle Transparenz zu bieten. Während des Prozesses stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu klären und etwaige Anliegen zu besprechen. Unser Ziel ist es, Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und präzise zu bearbeiten, während wir sicherstellen, dass Ihre individuellen Bedürfnisse stets berücksichtigt werden.


