Ihr Wirtschaftsprüfer in Köln

Martin Bleckmann und sein Team übernehmen den Jahresabschluss

In allen Unternehmen ist es regelmäßig dasselbe Spiel: Nach jedem Geschäftsjahr wird der Jahresabschluss angefertigt. Bei vielen Unternehmen wird dieser anschließend von Externen geprüft. Für unsere Mandant*innen übernehmen wir bei Martin Bleckmann als Wirtschaftsprüfer in Köln beide Seiten der Jahresabschlussarbeiten. Einerseits erstellen wir Jahresabschlüsse, die im Anschluss von externen Kolleg*innen geprüft werden. Andererseits fungieren wir selbst als Wirtschaftsprüfer, um Ihre Jahres- und Konzernabschlüsse unter die Lupe zu nehmen. Unter unseren Mandant*innen finden sich Unternehmen aller Branchen und Rechtsformen, sodass wir jegliche Aufträge im Bereich Wirtschaftsprüfung mit Erfahrung und Fachwissen angehen können.

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Bild von Martin Bleckmann Wirtschaftsprüfer

Woraus ergibt sich die Prüfungspflicht?

Alle Banken und Versicherungen sind grundsätzlich prüfungspflichtig. Es gilt jedoch lange nicht für alle Unternehmen, dass ihre Jahresabschlüsse durch Wirtschaftsprüfer*innen kontrolliert werden müssen. Die Pflicht ergibt sich für die jeweiligen Unternehmen aus dem Gesetz. Dabei ist in der Regel die Rechtsform sowie die Größe der Gesellschaft maßgeblich. Ob Ihr Unternehmen bzw. Konzern extern prüfungspflichtig ist, erfahren Sie vor allem in den folgenden Paragrafen:

  • § 316 HGB: Pflicht zur Prüfung – insbesondere für Kapitalgesellschaften
  • § 1 PublG: Zur Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen in Verbindung mit § 6 PublG: Prüfung durch die Abschlussprüfer – insbesondere für Personengesellschaften

Gerne dürfen Sie sich auch an uns wenden, um herauszufinden, ob für Ihr Unternehmen eine Prüfungspflicht besteht. Wir kennen uns aus im Paragrafendschungel und finden im Handumdrehen die richtigen Gesetzesgrundlagen, um Ihnen eine verlässliche Auskunft zu geben.

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Was prüfen Wirtschaftsprüfer*innen?

Zunächst prüfen Wirtschaftsprüfer*innen den Jahresabschluss auf Korrektheit. Dies erfolgt von Gesetzes wegen, aber auch aufgrund der Tatsache, dass der Jahresabschluss gegenüber internen sowie externen Anspruchsinhabern als Informationsdokument gilt:

  • Interne Anspruchsinhaber*innen sind z.B. Gesellschafter*innen, die Probleme o.Ä. schnellstmöglich aufdecken und beheben möchten.
  • Externe Anspruchsinhaber*innen sind z.B. Kapitalgeber*innen, die durch den Jahresabschluss abschätzen können, wie sicher die Rückzahlung bzw. Renten aus dem eingesetzten Kapital sind.

Alle Anspruchsinhaber*innen brauchen folglich eine zuverlässige Quelle, die Aufschluss darüber gibt, wie es um das Unternehmen bestellt ist. All diese Informationen können aus dem korrekten Jahresabschluss gezogen werden.

Gleichzeitig werden bei unterjährigen Zwischenprüfungen bzw. freiwilligen Prüfungen, neben der Korrektheit, auch die Wirtschaftlichkeit und damit die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens auf die Probe gestellt. Diese Prüfungen sind, außerhalb der gesetzlichen Pflicht, vor allem vor der Übergabe des Unternehmens an Nachfolger*innen bzw. vor einem Unternehmenskauf oder -verkauf sinnvoll. In diesem Zusammenhang spielt auch die Unternehmensbewertung eine Rolle, die sich, abseits des gewöhnlichen Prüfungsgeschäfts, vorrangig auf die Wirtschaftlichkeit konzentriert, um diese für potenzielle Käufer in finanziellen Werten auszudrücken.

Um vor allem den jederzeitigen internen Überblick über die Unternehmenslage zu behalten, sind wir auch gerne beim Aufbau einer internen Revision behilflich.

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Wann wird der Jahresabschluss fällig?

Der Jahresabschluss als rechnerischer Abschluss besteht immer aus der erwirtschafteten Bilanz und aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Er wird durch eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer in die Wirtschaftsprüfung miteinbezogen und findet noch im laufenden Geschäftsjahr statt.

Unabhängig davon, ob es sich um ein Unternehmen, um freiberuflich Schaffende oder Selbstständige handelt, ist der Jahresabschluss zum Ende des Geschäftsjahres fällig. Das ist entweder als Einnahmen-Überschluss-Rechnung oder als klassischer Abschluss nach dem Handels- oder Steuerrecht notwendig, der etwas aufwendiger und umfangreicher ist. Mithilfe des Jahresabschlusses werden nicht nur Gewinn und Verlust, sondern auch das Gesamtvermögen und die Schulden eines Unternehmens erfasst. Klassisch ist der Aufbau als doppelte Buchführung.

Wie oft sollte eine Wirtschaftsprüfung vorgenommen werden?

Die Wirtschaftsprüfung dient vor allen Dingen für den Überblick der gesamten Buchführung und ermöglicht Unternehmen, zu erkennen, inwieweit die Bilanzierung in den Ist- und Soll-Werten übereinstimmt. Sie wird in der Praxis oft durch eine Wirtschaftsprüferin oder einen Prüfer vorgenommen. Damit kann sichergestellt werden, dass der Jahresabschluss durch Gläubiger und Gläubigerinnen, Investoren und Investorinnen oder Gesellschafter und Gesellschafterinnen bestätigt wird.
Ein Jahresabschluss gilt dann als durchgeführt, wenn eine Wirtschaftsprüfung erfolgt ist. Daher sollte diese nach dem internen Jahresabschluss fristgerecht einmal im Jahr, entsprechend zum jeweiligen Ablauf des Geschäftsjahrs, stattfinden. Das gilt besonders für GmbHs, in der die Gesellschaftsversammlung ohne Wirtschaftsprüfung den Jahresabschluss nicht annehmen darf. Für mittlere und größere Kapitalgesellschaften wiederum ist der Zeitraum etwas dehnbarer und kann bis zu drei Monate ins nächste Geschäftsjahr hineinreichen.

Warum sollte ein professioneller Wirtschaftsprüfer beauftragt werden?

Eine Wirtschaftsprüfung erfolgt immer durch eine professionelle Wirtschaftsprüferin oder einen professionellen Wirtschaftsprüfer, der die gesamte Buchführung eines Unternehmens kontrolliert und den Jahresabschluss oder Lagebericht prüft. Das ist notwendig, um einen unvoreingenommenen Blick auf alles werfen zu können. Die Unabhängigkeit des Prüfenden ermöglicht die sachliche Untersuchung ohne objektive oder subjektive Einflüsse.

Die Wirtschaftsprüferin oder der Wirtschaftsprüfer hat bei der Prüfung gleichzeitig auch die Pflicht, das Unternehmen über das Ergebnis zu informieren. Gleichzeitig können sie bei steuerlichen Angelegenheiten beratend zur Seite stehen. Daher sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen häufig auch als Steuerberater und Steuerberaterinnen tätig.

Wie lange dauert eine Wirtschaftsprüfung?

Die Wirtschaftsprüfung ist aufwendig und komplex. Üblich ist eine Gesamtprüfung mit einer Dauer von etwa 4 bis 5 Wochen. Abhängig ist der Zeitraum jedoch auch vom Umfang der Bilanz und des Jahresabschlusses, von der Größe des Unternehmens und von allen anfallenden Prüfnotwendigkeiten. Mit etwa 200 Stunden ist zu rechnen, besonders wenn die Buchführung nicht vorbereitet ist. Geprüft werden immer der Jahresabschluss, der Konzernabschluss oder der Lagebericht nach bestimmten Vorschriften. Lassen Sie sich von der Kanzlei Martin Bleckmann ausführlich informieren.

Was passiert, wenn man keinen Jahresabschluss macht?

Der Jahresabschluss ist für alle Kapital- und Personengesellschaften gesetzlich verpflichtend. Wer entsprechend keinen macht, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Hier gilt die Offenlegungspflicht im elektronischen Bundesanzeiger. Nicht nur der fehlende Jahresabschluss wird zum Problem, auch das nicht rechtzeitige Offenlegen zieht eine Abmahnung nach sich. Unternehmen müssen den Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres veröffentlichen.

Anders als mittlere und große Unternehmen müssen Kleinstunternehmen den Jahresabschluss nur hinterlegen und nicht veröffentlichen. Das bedeutet, dass dieser nicht von allen einsehbar ist. Die Offenbarungspflicht für alle anderen Unternehmen dient dazu, die Transparenz zu gewährleisten und alle notwendigen Informationen für Gläubiger bzw. Gläubigerinnen, Lieferanten und Lieferantinnen, der Konkurrenz, aber auch für Kundinnen und Kunden oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitzustellen.

Unternehmen, bei denen eine natürliche Person voll haftet, sind von der Offenlegung befreit, müssen den Jahresabschluss jedoch trotzdem machen. Offenbarungspflichtig sind folgende Unternehmen:

  • Kapitalgesellschaften (GmbHs, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften oder haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften)
  • Personengesellschaften (GmbH & Co, KGs und Firmen, bei denen keine natürliche Person voll haftet)
  • Versicherungen
  • Banken
  • Pensionsfonds
  • Kapitalverwaltungsgesellschaften 
  • Emittenten 
  • Energieversorgungsunternehmen
  • Unternehmen, die vorerst nur auf dem Paper bestehen und keine laufenden Geschäfte haben

Grob eingeschätzt gilt: Je größer das Unternehmen ist, desto mehr muss auch offengelegt werden. Kontaktieren Sie unser Büro in Köln, um sich von uns ausführlich beraten zu lassen.

Woran erkenne ich einen guten Wirtschaftsprüfer?

Eine Wirtschaftsprüferin oder ein Wirtschaftsprüfer ist der / die einzige Experte bzw. Expertin, der / die einen Jahresabschluss prüfen dürfen. Dafür notwendig ist ein Betriebswirtschaftsstudium und das Führen eines Siegels, wobei verschiedene Aufgabenbereiche zur Tätigkeit gehören. Das Siegel wird als Qualitätskontrolle alle drei Jahre erneuert.

Zuverlässige und professionelle Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen berücksichtigen ihre Berufspflicht. Dazu gehören die Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit, die Unparteilichkeit und Neutralität sowie die Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit der Prüferin oder des Prüfers.
Diese Pflichten sind darum wichtig, weil Prüfer und Prüferinnen einen tiefen Einblick in alle Geschäftsvorgänge und Dokumente erhalten. Gleichzeitig arbeiten Wirtschaftsprüfer und -prüferinnen auf professioneller Basis gewissenhaft und sind mit allen Gesetzen vertraut. Die erforderlichen Sachkenntnisse sind die Voraussetzung für die Arbeit, ebenso die Eigenverantwortlichkeit, um Urteile gerecht fällen zu können.

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Mit dem Puls der Zeit gehen, um auch komplexer werdende Beratungsaufgaben sicher und souverän zu meistern – dafür steht die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei Martin Bleckmann in Köln. Wir beraten Mandant*innen umfassend in allen Fragen aus dem Bereich der Steuerberatung. Darunter fällt die Finanzbuchhaltung, Lohnbuchführung, betriebswirtschaftliche Beratung sowie Abschlusserstellung und Existenzgründung. Dabei setzen wir auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Mandant*innen und Beratern.


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