7 Tipps für einen gelungenen Jahresabschluss

September 15, 2021

7 Tipps für einen gelungenen Jahresabschluss

Mit dem Jahresabschluss wird die Buchführung eines jeden Geschäftsjahres abgeschlossen. Der Jahresabschluss hat große Relevanz, unter anderem, weil er die gesamtwirtschaftliche Situation eines Unternehmens repräsentiert. Ein Jahresabschluss kann jedoch auch nichtig sein. Wir von der Steuerkanzlei Martin Bleckmann in Köln erklären Ihnen, ab wann das der Fall ist und welche rechtlichen Folgen ein nichtiger Jahresabschluss mit sich bringt.

  1. Die richtige Frist beachten
  2. Bereiten Sie den Jahresabschluss effizient vor
  3. Optimieren Sie Ihr Jahresergebnis steuerlich
  4. Besondere Sorgfalt bei Bilanzierung
  5. Tipp zur Einnahmenüberschussrechnung
  6. Digital ist die Zukunft
  7. Vorsicht bei der Leasing-Sonderzahlung

Wenn Sie der doppelten Buchführungspflicht unterliegen, sind Sie zur jährlichen Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Hierzu zählen zum Beispiel Personengesellschaften (GbR, OHG & KG), Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG) und Kapitalgesellschaft & Co. (AG & Co. KG, GmbH & Co. KG, UG & Co. KG). Doch auch als freiberuflich tätige Person oder Kleingewerbetreibender bzw. Kleingewerbetreibende profitieren Sie von einem sorgfältigen Jahresabschluss – er gibt Ihnen einen umfangreichen Überblick über die aktuelle Lage Ihres Unternehmens. Wir von Martin Bleckmann Steuerberater Wirtschaftsprüfer aus Köln geben Ihnen hierzu sieben wertvolle Tipps an die Hand.

1. Die richtige Frist beachten

Die Frist für Ihren Jahresabschluss ist stets mit der Abgabe der Steuererklärung verknüpft. Haben Sie keine Fristverlängerung beantragt, rechnet das Finanzamt bis spätestens zum 31. Juli des Folgejahres mit Ihrer Übermittlung von Steuererklärung und Jahresabschluss. Lassen Sie Ihre Steuererklärung über eine Steuerberaterkanzlei erstellen, gilt eine automatische Fristverlängerung bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

2. Bereiten Sie den Jahresabschluss effizient vor

Je strukturierter Sie vorgehen, desto schneller und kosteneffizienter können Sie den Jahresabschluss ausführen. Es ergibt Sinn, frühzeitig damit zu beginnen – so beugen Sie Stress und Unannehmlichkeiten bei der herannahenden Frist vor. Stellen Sie alle benötigten Dokumente rechtzeitig zusammen. Dazu zählen unter anderem Gesellschaftsverträge, Handelsregisterauszüge, Leasingverträge, Miet- und Pachtverträge, Rechnungskopien und Quittungen. Hinzu kommen wichtige Vorarbeiten, die für den Jahresabschluss benötigt werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Erfassen und Sortieren von Buchungsbelegen
  • Ermitteln und Verbuchen von Abschreibungen
  • Erfassen von Vorräten und Verträgen
  • Rechnungsabgrenzungen
  • Erfassung und Prüfung von Forderungen
  • uvm.

3. Optimieren Sie Ihr Jahresergebnis steuerlich

Je mehr Gewinn Ihr Jahresabschluss anzeigt, desto höher die steuerlichen Abgaben. Sie sparen also reichlich Geld, wenn Sie Ihr Ergebnis rechtzeitig optimieren, Ihren Gewinn also möglichst klein rechnen. So können Sie zum Beispiel Investitionen vorziehen, Einnahmen ins nächste Jahr verschieben (z. B. indem Sie Kunden kontaktieren für eine Zahlung im kommenden Jahr) oder alle Rechnungen noch im laufenden Jahr begleichen.

4. Besondere Sorgfalt bei Bilanzierung

Sind Sie zur Bilanzierung verpflichtet, sollten Sie alle Buchhaltungsunterlagen so aufbewahren, dass sie problemlos den einzelnen Buchungen zugeordnet werden können. Hierzu zählen zum Beispiel Ein- und Ausgangsrechnungen, Verträge, Quittungen usw.

5. Tipp zur Einnahmenüberschussrechnung

Ermitteln Sie Ihren Gewinn mithilfe einer EÜR, empfiehlt sich der Einsatz einer Buchhaltungssoftware. Das ist besonders sinnvoll, da Sie die Gewinnermittlung ohnehin digital an das Finanzamt senden müssen. Wenn Sie also bereits im Verlauf des Jahres alle Belege elektronisch erfassen, erleichtert das den Prozess enorm. Wenn Sie keine Software benutzen, sollten Sie ein Ablage- und Aufzeichnungssystem benutzen. Anhand des EÜR-Formulars vom Finanzamt können Sie sehen, welche Kategorien Sie am besten in einem Ordner anlegen. Zum Jahresende addieren Sie die Belege dann auf und trage sie in das entsprechende Formularfeld ein.

6. Digital ist die Zukunft

Steuererklärungen als auch Bilanzen müssen heute – wenn Sie nicht der Härtefallregelung unterliegen – digital übermittelt werden. Sie sollten also auch Ihre Buchhaltung und idealerweise die Belegerfassung digital erledigen. Alternativ reichen Sie Ihre Unterlagen Ihrer Steuerberaterkanzlei ein – dieser kümmert sich um die vorgabengetreue Umsetzung gemäß den gesetzlichen Richtlinien.


7. Vorsicht bei der Leasing-Sonderzahlung

Wenn Sie Ihren Gewinn mithilfe einer EÜR ermitteln, gibt es einen Fallstrick beim Thema Leasing-Sonderzahlung: Diese darf beim Kauf eines Firmenwagens in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden. Sollte Ihre betriebliche Nutzung in den Folgejahren jedoch unter 10 Prozent fallen, kann das Finanzamt rückwirkend Teile der Leasing-Sonderzahlung als Betriebsausgabenabzug kippen.

Fazit: Lassen Sie sich vom Profi unterstützen!

In den genannten Punkten haben wir nur ein paar Tipps und Aspekte aufgeführt, die Sie bei der Erstellung eines Jahresabschlusses berücksichtigen sollten. Wie Sie sehen können, ist das Thema umfangreich und bietet viele Möglichkeiten, Geld zu sparen, aber auch Fallstricke, die es zu umgehen gilt. Dies setzt einiges an Expertise voraus, die ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin von Beruf her mitbringt. Um sich im Tagesgeschäft voll auf Ihre Aufgaben konzentrieren zu können, sollten Sie Jahresabschlüsse von Profis erstellen lassen. Das spart Ihnen neben Zeit nämlich auch eine Menge Geld. Lassen Sie sich hierzu gerne kostenlos von uns beraten.

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