Jahresabschlussprüfung
Bei einer Jahresabschlussprüfung kontrollieren wir für unsere Mandant*innen in Köln und Umgebung nach dem HGB und dem IFRS unter anderem Folgendes auf Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen:
- Bilanz
- Gewinn-und-Verlust-Rechnung
- Anhang
- Lagebericht
- Buchführung Ihres Unternehmens
Neben der Prüfungshandlung für Ihr Unternehmen und der internen Erfassung aller Angaben führen wir auch gerne alternativ die komplette Abschlusserstellung durch oder stehen Ihnen beratend zur Seite.

Für wen übernehmen wir von der Kanzlei Martin Bleckmann die Prüfung?
Ob gesetzlich prüfungspflichtig aufgrund der Branche, Rechtsform oder Größe der Gesellschaft wie auch auf freiwilliger Basis – wir übernehmen die individuelle Jahresabschlussprüfung für Ihr Unternehmen. Die freiwillige Prüfung lohnt sich dann, wenn Sie bilanztechnisch und in Bezug auf Risiken o.Ä. auf Nummer sicher gehen möchten. Aber auch wenn Sie Unterlagen für Kreditinstitute oder eine andere dritte Partei benötigen, führen wir die Jahresabschlussprüfung gerne für Sie durch.
Sie sind nicht sicher, ob Sie der Prüfungspflicht unterliegen? Gerne klären wir Sie bei einem Beratungsgespräch in unserem Büro Köln mithilfe der entsprechenden Gesetze und Paragrafen darüber auf.

Sie wissen nicht, ob Ihr Unternehmen prüfungspflichtig ist?
Jetzt Termin vereinbaren!
Tel.: 0221 - 709 009 0
Warum Sie einen Wirtschaftsprüfer für die Jahresabschlussprüfung engagieren sollten?
Unterliegt Ihre Kapitalgesellschaft der gesetzlichen Prüfpflicht, ist die Antwort auf die Frage, wieso Sie eine*n Wirtschaftsprüfer*in engagieren sollten, einfach: Weil Sie es müssen. Ausschließlich Wirtschaftsprüfer*innen oder vereidigte Buchprüfer*innen dürfen in Deutschland diese Aufgabe übernehmen. Mithilfe dieser werden wirtschaftlich bedeutende Kennzahlen und Lageberichte dokumentiert. Zudem bestätigen die Wirtschaftsprüfer*innen mittels Jahresabschlussprüfung die Einhaltung von Vorschriften für Ihr Unternehmen.
Neben der gesetzlichen Pflicht bringen Wirtschaftsprüfer*innen zudem auch ein breites Wissensspektrum unter anderem in den Bereichen Finanzen, Betriebsführung und Steuern mit sich, wovon Sie als Gesellschafter*in maßgeblich profitieren. Nehmen Sie unsere Beratung in Anspruch.
Was beinhaltet die Jahresabschlussprüfung?
Teil der Aufgaben von Wirtschaftsprüfer*innen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung sind:
- Ermittlung der tatsächlichen Finanzlage per Stichproben und Angabe zur Wirtschaftlichkeit
- Beurteilung des aktuellen Lageberichts und Prüfung auf Korrektheit
- Realistische Darstellung der unternehmerischen Zukunftsaussichten und möglichen Risiken
- Kenntlichmachung und Mitteilung von problematischen Sachverhalten
- Richtige Bewertung von Vermögen und Schulden
- Einhaltungsprüfung von für das Unternehmen geltenden Vorschriften und Gesellschaftsverträgen
- Prüfung der sachgemäßen Rechnungslegung und Buchführung (unter anderem in Bezug auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Pünktlichkeit)
- Dokumentation des Urteils im öffentlichen Bestätigungsvermerks

Sie haben noch Fragen zu unseren Aufgaben?
Wir beantworten sie gerne.
Tel.: 0221 - 709 009 0