Erbschaft und Schenkungssteuer
Die Erbschaft und Schenkungssteuer betrifft jeden, der Vermögen unentgeltlich erhält. Das kann durch eine Erbschaft nach dem Tod eines Angehörigen geschehen oder durch eine Schenkung zu Lebzeiten. In beiden Fällen prüft das Finanzamt, ob eine Steuerpflicht besteht. Maßgeblich dafür sind der Wert des übertragenen Vermögens und das persönliche Verhältnis zwischen dem Schenkenden oder Erblasser und dem Empfänger.
Es gibt Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch sind. Ehegatten und Kinder haben zum Beispiel deutlich höhere Freibeträge als entferntere Verwandte oder Freunde. Vor allem bei Immobilien, Betriebsvermögen oder größeren Geldbeträgen kann jedoch schnell eine steuerpflichtige Situation entstehen. Wer hier frühzeitig plant, kann legale Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, um die Steuerlast deutlich zu reduzieren.
Wir sind auf das Thema Erbschaft und Schenkung spezialisiert und beraten Sie kompetent und individuell. Ob es um die steueroptimierte Vermögensübertragung, die Bewertung von Immobilien oder die Erstellung der Steuererklärung geht, wir stehen Ihnen mit Erfahrung und Fachwissen zur Seite. Ziel unserer Beratung ist es, Ihre Vermögenswerte zu schützen und den Übergang rechtssicher und möglichst steuerschonend zu gestalten.

Erstgespräch vereinbaren
Unser Erstgespräch bildet den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Wir nehmen uns Zeit, um Ihre individuellen Anliegen und Bedürfnisse zu verstehen. Dabei legen wir großen Wert auf eine offene und vertrauensvolle Kommunikation. In diesem Gespräch haben Sie die Gelegenheit, uns kennenzulernen und Ihre steuerlichen Herausforderungen zu besprechen. Wir hören aufmerksam zu, stellen relevante Fragen und bieten Ihnen erste Einblicke in mögliche Lösungsansätze. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie für Ihre finanziellen Ziele zu entwickeln und Ihren Erfolg zu fördern.

Unterlagen & Daten übermitteln
Damit wir Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient bearbeiten können, ist es wichtig, uns relevante Unterlagen und Daten zur Verfügung zu stellen. Ob es sich um die Bereitstellung von Unterlagen für die Einkommensteuererklärung oder die laufende Buchhaltung für Beratung und Jahresabschlusserstellung handelt, wir bieten Ihnen unkomplizierte Möglichkeiten zur Übermittlung Ihrer Informationen. Sollten Sie zu uns von einem anderen Steuerberater wechseln, unterstützen wir Sie gerne bei der Einrichtung einer reibungslosen Datenübermittlung der Vorjahrsdaten. Dies stellt sicher, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten nahtlos und effizient weitergeführt werden können.

Beratung
Nach der Übermittlung Ihrer Unterlagen und Daten starten wir mit der Bearbeitung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten. Im Vorfeld haben wir bereits ein Honorar und eine Bearbeitungszeit vereinbart, um Ihnen volle Transparenz zu bieten. Während des Prozesses stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu klären und etwaige Anliegen zu besprechen. Unser Ziel ist es, Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und präzise zu bearbeiten, während wir sicherstellen, dass Ihre individuellen Bedürfnisse stets berücksichtigt werden.
