Gewinn- und Verlustrechnung – das kommt alles in die GuV

June 14, 2022

Gewinn- und Verlustrechnung – das kommt alles in die GuV

Mit dem Jahresabschluss wird die Buchführung eines jeden Geschäftsjahres abgeschlossen. Der Jahresabschluss hat große Relevanz, unter anderem, weil er die gesamtwirtschaftliche Situation eines Unternehmens repräsentiert. Ein Jahresabschluss kann jedoch auch nichtig sein. Wir von der Steuerkanzlei Martin Bleckmann in Köln erklären Ihnen, ab wann das der Fall ist und welche rechtlichen Folgen ein nichtiger Jahresabschluss mit sich bringt.

  • Das Wichtigste in Kürze
  • Sinn und Zweck einer Gewinn- und Verlustrechnung
  • So ist eine Gewinn- und Verlustrechnung aufgebaut
  • Diese Inhalte gehören in eine GuV
  • Nicht alles ist für die Gewinn- und Verlustrechnung bestimmt

Es ist mitunter nicht so einfach, den Erfolg oder Verlust des eigenen Unternehmens vor Augen zu haben. Häufig beziehen Betroffene nur einen Teil der wichtigen Kennzahlen ein und ziehen falsche Schlüsse. Mithilfe einer Gewinn- und Verlustrechnung (kurz GuV) können Sie genau sehen, wie viel Geld Sie einnehmen und wie hoch die Aufwendungen sind. Daraus lässt sich eine genaue Aussage über die Situation Ihres Unternehmens formulieren.

Die GuV ist streng genommen ein Unterkonto des Eigenkapitals, das zur besseren Nachvollziehbarkeit genauer aufgeschlüsselt wird. Insbesondere bei größeren Unternehmen kann die Erstellung einer GuV unübersichtlich und langwierig sein. Deshalb ist das Hinzuziehen eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin sinnvoll. Bei der Steuerkanzlei Martin Bleckmann beraten wir Sie gerne jederzeit zu Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Gewinn- und Verlustrechnung wird der Gewinn oder Verlust einer Zeitspanne ermittelt.
  • Die Ausgaben und Erlöse werden dazu gegenübergestellt.
  • Ein Saldo bei den Einnahmen bedeutet Verlust, einer bei den Ausgaben entsprechend Gewinn.


Sinn und Zweck einer Gewinn- und Verlustrechnung


Eine Gewinn- und Verlustrechnung ist letztendlich eine genaue Aufschlüsselung aller Einnahmen und Ausgaben. Diese werden gegenüber gestellt, um einen Verlust oder einen Gewinn feststellen zu können. Dabei werden die Ausgaben und Einnahmen gemäß der Kategorien der Kontoführung unterteilt. Dadurch entsteht eine bessere Übersicht und eventuelle Fehler fallen schneller auf.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist neben der Bilanz ein wichtiger Bestandteil des Jahresabschlusses Ihres Unternehmens. Sie muss von jedem Unternehmen angefertigt werden, welches der doppelten Buchführung unterliegt. Für welchen Zeitraum die GuV erstellt wird, legen Sie selbst fest. Sie muss jedoch Teil des Jahresabschlusses sein.

So ist eine Gewinn- und Verlustrechnung aufgebaut


Grundsätzlich können Sie bei der GuV zwischen zwei Darstellungsformen wählen. Bei der Staffelform werden die Kosten und Einnahmen nach Bruttoergebnis, Betriebsergebnis und Ergebnis nach Steuern berechnet. Dabei werden alle Positionen, egal ob Erlös oder Ausgabe, untereinander geschrieben und entsprechend hinzu- oder abgerechnet.

Bei der Kontenform sind wie bei der Kontenführung Soll und Haben auf jeweils einer Seite vorhanden. Alle Ausgaben werden ins Soll geschrieben. Die Einnahmen gehören ins Haben und beinhalten die Umsatzerlöse Ihres Unternehmens. Beide Seiten müssen am Ende ausgeglichen sein. Die Seite mit dem größeren Endbetrag bestimmt mit dem Saldo der anderen Seite die Höhe der Differenz. Ein Saldo auf der Soll-Seite bedeutet einen Gewinn. Ist er auf der Haben-Seite zu finden, hat Ihr Unternehmen Verluste gemacht.

Diese Inhalte gehören in eine GuV


Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der GuV um die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben. Vor allem bei Letzteren kommen anhand der Unterteilung der Buchführung relativ viele Einträge zustande. Die wichtigsten Ausgaben sehen dabei wie folgt aus:

  • Betriebskosten
  • Personalkosten
  • Produktionskosten
  • Werbekosten
  • Abschreibungen
  • Energiekosten
  • Steuern

Bei den Einnahmen hingegen sind nur wenige Punkte in der GuV zu finden. Vor allem zählen dazu folgende Kategorien:

  • Umsatzerlöse
  • Zinserträge
  • Sonstige betriebliche Erträge

Nicht alles ist für die Gewinn- und Verlustrechnung bestimmt


Auch wenn in der GuV alle Ausgaben und Erlöse miteinander verglichen werden, so werden dennoch nicht alle Arten von Daten berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem Änderungen des Eigenkapitals durch Dritte. Weiterhin werden lediglich Erfolgskonten bei der GuV einbezogen. Damit sind jegliche Bestandskonten automatisch nicht Teil dessen. Dies ist darin begründet, da die GuV ein Unterkonto des Eigenkapitals ist, welches ein passives Konto ist.Wichtig ist, dass in der GuV keine Ausgaben und Erlöse verrechnet werden dürfen. Sinn ist es im Gegenteil, dass die Daten so detailreich wie möglich unterteilt sind. Eine Gewinn- und Verlustrechnung hat weiterhin niemals einen Anfangswert, da sie sich auf einen bestimmten Zeitraum bezieht. Sollten Sie Fragen zur GuV haben, wenden Sie sich gerne an unsere Steuerkanzlei Martin Bleckmann.

Weitere News &
Insights

Alle News & Insights
Pfeil nach rechts
February 14, 2024
Blog
Steuerberatung

Wann ist ein Jahresabschluss nichtig?

Erfahren Sie mehr
Pfeil nach rechts
November 14, 2023
Blog
Steuerberatung

Woraus besteht ein Jahresabschluss bei einer Kapitalgesellschaft?

Erfahren Sie mehr
Pfeil nach rechts
June 26, 2023
Blog
Steuerberatung

Wie ist eine Entgeltabrechnung aufgebaut?

Erfahren Sie mehr
Pfeil nach rechts
February 23, 2023
Blog
Steuerberatung

Wie ist eine Bilanz aufgebaut?

Erfahren Sie mehr
Pfeil nach rechts
October 12, 2022
Blog
Steuerberatung

Wie wird der Marktpreis einer Firma ermittelt?

Erfahren Sie mehr
Pfeil nach rechts

Sie haben eine Frage oder ein Anliegen?

Erfahren Sie mehr
Pfeil nach rechts