Jahresabschluss: Zuverlässige Erstellung durch das Team um Martin Bleckmann in Köln

Jedes Geschäftsjahr sollte durch einen korrekten Jahresabschluss beendet werden. Dieses Gebot geht nicht nur aus den gesetzlichen Regelungen hervor, sondern ist ebenfalls Voraussetzung für eine gesetzeskonforme sowie wirkungsvolle mandant*innenfreundliche Steuerberatung. Hierbei wird, wie in § 242 HGB beschrieben, eine Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden (Bilanz) sowie ein Vergleich der Aufwendungen und Erträge (Gewinn- und Verlustrechnung) aus dem betreffenden Geschäftsjahr gefordert. Bei Kapitalgesellschaften ab mittlerer Größe wird darüber hinaus ein Lagebericht sowie der Anhang verlangt. Um die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihres Jahresabschlusses zu gewährleisten, wenden Sie sich zur Abschlusserstellung an das Team um Martin Bleckmann, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, in Köln. Da wir sowohl als Steuerberater als auch als Wirtschaftsprüfer agieren, schöpfen wir alle Möglichkeiten aus, Sie im Rahmen der Jahresabschlusspolitik zu Ihren Gunsten zu unterstützen.

Sie brauchen Unterstützung beim Jahresabschluss? Wir helfen weiter!
Tel.: 0221 - 709 009 0

Kuchen- und Balkendiagramme auf einem Papier

Wie können Sie den Jahresabschluss durch die Unterstützung unserer Kanzlei zu Ihren Gunsten nutzen?

Der Jahresabschluss muss nicht als ungeliebte jährliche Last gesehen werden. Vielmehr kann eine detaillierte Analyse der einzelnen Posten in Ihrer Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung finanzielle Vorteile nach sich ziehen. Gerne übernehmen wir dies für Sie! Wir wählen für die jeweiligen Wirtschaftsgüter z.B. eine Abschreibungsmethode, die den Gewinn schmälert und somit die Steuerlast reduziert. Vertrauen Sie uns und überlassen Sie unserem Team die optimale Nutzung der Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte für Ihren Vorteil!

Unterschiedliche Wahlrechte und Wertansätze der einzelnen Posten in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung:

  • Bewertung von Rückstellungen
  • Aktivierungswahlrechte, z.B. für bestimmte immaterielle Vermögensgegenstände
  • Umfang der Herstellungskosten
  • Nutzung verschiedener Abschreibungsmethoden
  • U.v.m.

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Mit dem Puls der Zeit gehen, um auch komplexer werdende Beratungsaufgaben sicher und souverän zu meistern – dafür steht die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei Martin Bleckmann in Köln. Wir beraten Mandant*innen umfassend in allen Fragen aus dem Bereich der Steuerberatung. Darunter fällt die Finanzbuchhaltung, Lohnbuchführung, betriebswirtschaftliche Beratung sowie Abschlusserstellung und Existenzgründung. Dabei setzen wir auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Mandant*innen und Beratern.


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