So gelingt die Unternehmensgründung

May 17, 2021

So gelingt die Unternehmensgründung

Mit dem Jahresabschluss wird die Buchführung eines jeden Geschäftsjahres abgeschlossen. Der Jahresabschluss hat große Relevanz, unter anderem, weil er die gesamtwirtschaftliche Situation eines Unternehmens repräsentiert. Ein Jahresabschluss kann jedoch auch nichtig sein. Wir von der Steuerkanzlei Martin Bleckmann in Köln erklären Ihnen, ab wann das der Fall ist und welche rechtlichen Folgen ein nichtiger Jahresabschluss mit sich bringt.

  • Welche Formalitäten sind bei der Unternehmensgründung zu beachten?
  • Wie sieht der Ablauf einer Unternehmensgründung aus?
  • Die wichtigsten Schritte in die Selbstständigkeit, um ein eigenes Unternehmen zu gründen
  • Tipps für Unternehmensgründer/innen

Sich in der Selbstständigkeit von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern unabhängig zu machen und frei über die eigene Arbeitszeit zu verfügen, ist der Traum vieler Menschen. Der Weg dahin erfordert Mut und Selbstvertrauen. Die Unternehmensgründung basiert auf einer Geschäftsidee und einem Businessplan. Danach gilt es, alle Genehmigungen einzuholen und das Unternehmen anzumelden. Eine realistische Selbsteinschätzung ist dabei wertvoll. Das bezieht sich sowohl auf das eigene Durchsetzungsvermögen als auch auf die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Martin Bleckmann Steuerberater gibt Ihnen Einblick in die Details.

Welche Formalitäten sind bei der Unternehmensgründung zu beachten?


Die Gründung eines Unternehmens hängt im Erfolg von vielen Faktoren ab. Zunächst bezieht sie sich auf die Art der Tätigkeit. Daneben muss die Idee aber auch vom Markt angenommen werden und einer Zielgruppe zusagen. Das Unternehmen weist viele Rechtsformen auf, kann als Einzelunternehmen, aber auch als Kapital- oder Personengesellschaft geplant werden. Jede dieser Rechtsformen benötigt eine eigene juristische Ausrichtung und lässt sich an das angestrebte Geschäftsmodell anpassen.

Daneben gibt es die Selbstständigkeit, die in folgende Kategorien eingeteilt wird:

  • Freiberufler/innen (keine Gewerbeanmeldung notwendig für künstlerische, wissenschaftliche, schriftstellerische oder erzieherische Tätigkeiten und Dienstleistungen, so u. a. Berufe als Arzt/Ärztin Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Künstler/in, Journalist/in, Dolmetscher/in oder Architekt/in)
  • Gewerbetreibende (mit Gewerbe für alle Tätigkeiten in den Bereichen Handel, Handwerk, Industrie und Dienstleistungen)
  • Urproduzent/innen (Tierzucht, Land- und Forstwirtschaft)

Alle Tätigkeiten müssen dem Finanzamt gemeldet werden, während Gewerbetreibende ihr Gewerbe anmelden müssen und in bestimmten Bereichen eine Genehmigung oder Erlaubnis benötigen.

Für das eigene Gewerbe ist eine persönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit notwendig. Ein polizeiliches Führungszeugnis ist genauso notwendig. Eine Unternehmensgründerin oder ein Unternehmensgründer muss vorhandene Schulden angeben und auch nachweisen, dass finanzielle Möglichkeiten vorhanden sind, das Geschäft zu starten. Bei einer nachgewiesenen Unzuverlässigkeit, kann die Folge sein, dass die Erlaubnis zur Unternehmensgründung nicht gegeben wird, so z. B. bei Insolvenz oder Vorstrafen. Lassen Sie sich von unserem Büro Martin Bleckmann Steuerberater beraten, was Sie für Ihre selbstständige Berufsausübung benötigen.

Wie sieht der Ablauf einer Unternehmensgründung aus?


Für die Gründung eines Unternehmens sind umfangreiche Vorbereitungen notwendig. Keiner kann sich einfach hinsetzen und innerhalb kurzer Zeit erfolgreich sein, ohne eine Idee dahinter, ohne kaufmännische Kenntnisse, ohne einen Geschäftsplan und eine gute Finanzierung. Mit in die Überlegungen einbezogen werden müssen dabei auch immer die Marktsituation, der Kundennutzen und das Interesse der Zielgruppen.

Steht fest, um welches Unternehmen es sich handeln soll und wie die Umsetzung möglich ist, beginnt der formelle Teil mit vielen Behördengängen. Es müssen Gewerbeerlaubnis und Genehmigungen eingeholt werden, die Gründung sollte dem Finanzamt gemeldet und ein Geschäftskonto eröffnet werden. Dazu sind bestimmte Versicherungen notwendig und das Engagieren eines Steuerberaters bzw. einer Steuerberaterin, der/die sich um die Buchhaltung kümmert. Selbstständige sollten eine Planungsphase von einigen Monaten von der Idee bis zum Unternehmensstart voraussetzen.

Die wichtigsten Schritte in die Selbstständigkeit, um ein eigenes Unternehmen zu gründen

Von der Idee über die Planung bis zur Umsetzung ist die Ausarbeitung aller notwendigen Schritte wichtig, um das Fundament für den Erfolg zu setzen. Dazu gehört auch realistischer Finanzplan. Hervorragend ist eine Checkliste aller wichtigen Vorgehensweisen. Auch macht es einen Unterschied, in welcher Branche gearbeitet wird oder ob von zu Hause oder in einem Ladengeschäft.

Für gastronomische Vorhaben sind andere Voraussetzungen notwendig als bei der Eröffnung eines Büros. Die allgemeinen Überlegungen und Schritte sind folgende:

  • Branchenwahl und die dazu notwendigen Genehmigungen
  • Haupt- oder Nebenerwerb
  • Prüfung von geschützten Marken und Firmennamen (gewerbliche Schutzrechte)
  • Risikoeinschätzung und Versicherungsschutz
  • Sicherung der Unternehmensfinanzierung (Kosten- und Investitionsberechnung, Bankkredite und Darlehen, Eigenkapital)
  • Bestimmung der Unternehmens- und Rechtsform
  • Eröffnung eines Geschäftskontos
  • Klärung des Standortes (z. B. für die Eröffnung eines Büros, eines Ladenlokals, eines Imbisses oder einer Werkstatt)
  • Behördengänge und Anmeldungspflicht
  • Marktforschung
  • Planung zu einer optimalen Kundengewinnung
  • Einsatz von Marketing und Werbemitteln

Tipps für Unternehmensgründer/innen:

Es ist immer empfehlenswert, sich mit der Materie genau auseinanderzusetzen und sich Zeit zu nehmen, um alle notwendigen Schritte genau abzuwägen und einzuschätzen, wie realistisch der Erfolg der eigenen Geschäftsidee ist. Am Anfang steht die Frage, welchen Kundennutzen das eigene Geschäftsmodell hat und wie offen der Markt aktuell dafür ist.

Dazu ist das Führen eines Unternehmens kein einfacher Prozess und benötigt kaufmännisches Grundwissen in Sachen Marketing, Buchhaltung, Vertrieb, Personalsteuerung, Controlling und Verkauf. Ein Unternehmen erfordert eine hohe Leistungsbereitschaft, Durchsetzungsvermögen, eine konstruktive Denkweise, Fachkenntnisse in dem geplanten Bereich und Führungskompetenz.
Es ist wichtig, sich klarzumachen, ob Personal eingestellt werden muss, welche Erfordernisse dafür notwendig sind und wie sich das alles finanzieren lässt. Es gibt eine Anzahl möglicher Fördermittel, die bei der Unternehmensgründung zur Verfügung stehen, die in der Planung mit berücksichtigt werden können. Machen Sie mit unserem Büro Martin Bleckmann Steuerberater einen ersten Termin aus, damit wir Sie in allen Punkten der Planung beraten und unterstützen können.

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