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A
Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist eine Abgabe, die auf Einnahmen erhoben wird, die Sie aus Spareinlagen erhalten. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich bei den Kapitaleinnahmen um Kursgewinne aus Aktien, Dividenden aus Fonds oder Zinsen aus festverzinslichen Anlagen handelt. Sie müssen die Abgeltungssteuer nur auf Einlagen entrichten, die erst nach dem Jahr 2009 abgeschlossen wurden. Die Höhe der Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und je nach Fall Kirchensteuer. Ihnen wird jedes Jahr ein Freibetrag von 801 Euro auf Kapitaleinnahmen gewährt, bevor die Abgeltungssteuer fällig wird. Bei Verheirateten gilt der doppelte Betrag.
E
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftssteuer, die Sie als natürliche Person in Deutschland auf alle Einkommen zwingend entrichten müssen. Die Höhe der Einkommensteuer hängt vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte ab und folgt einem progressiven Verlauf. Die Berechnung sowie die Erhebung werden in allen Details im Einkommenssteuergesetz geregelt. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des deutschen Staates. Eine besondere Form der Einkommensteuer ist die Lohnsteuer, die auf die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, also den Arbeitslohn von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, erhoben wird.
F
Freibetrag
Der Freibetrag ist eine definierte Summe, bis zu der Sie von einer Steuerfreiheit profitieren. Sie können jedes Jahr einen Freibetrag von 9.168 Euro als Single und 18.336 Euro als verheiratete Person geltend machen, auf den Sie keine Einkommensteuer und keinen Solidaritätsbeitrag entrichten müssen. Der Freibetrag mildert daher Ihre jährliche Steuerlast, sodass Sie diesen zwingend geltend machen sollten. Der Freibetrag hat vor allem das Ziel, Geringverdienende steuerlich zu entlasten und deren verfügbares Einkommen zu erhöhen.
Freistellungsauftrag
Der Freistellungsauftrag beträgt jährlich 801 Euro und kann auf Kapitaleinkünfte geltend gemacht werden. Für Verheiratete ist der doppelte Betrag maßgeblich. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Freistellungsauftrag beliebig zwischen verschiedenen Bankinstituten zu verteilen. Wenn Sie dies geschickt vornehmen, sparen Sie sich bei Ihrer Steuererklärung die Abgabe des Anhangs KAP. Denn bei einem vorliegenden Freistellungsauftrag werden auf die Kapitaleinkünfte keine Abgeltungssteuer und kein Solidaritätszuschlag vom Bankinstitut einbehalten. Achten Sie jedoch unbedingt darauf, dass Sie Ihren maximalen Freistellungsauftrag nicht überschreiten.
G
Gewerbesteuer
Gewerbetreibende müssen an ihre Gemeinde jedes Jahr eine Gewerbesteuer entrichten. Hierbei handelt es sich um eine ertragsabhängige Abgabe. Freiberufler und Freiberuflerinnen müssen keine Gewerbesteuer bezahlen. Im Schnitt liegt die Höhe der Steuer bei 15 Prozent des Nettogewinns. Damit Sie nicht zu viel Gewerbesteuer bezahlen, sollten Sie sich in jedem Falle von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten lassen. In aller Regel müssen Sie die Gewerbesteuer nicht an das Finanzamt, sondern direkt an Ihre Gemeinde abführen.
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer wird immer dann erhoben, wenn Sie Baugrund erwerben. Die Höhe schwankt je nach Bundesland und liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Hierbei ist auch maßgeblich, ob sich bereits ein Gebäude auf dem Baugrund befindet. Ist dies der Fall, kann der Kaufpreis der Immobilie nicht vom Grundstück selbst getrennt werden, sodass Sie daher auf den Gesamtkaufpreis den Steuerbetrag bezahlen müssen. Es kann sich daher lohnen, wenn Sie ein Grundstück kaufen und erst nachträglich ein Gebäude errichten lassen.
I
Insolvenz
Die Insolvenz, oft auch als Konkurs bezeichnet, definiert die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer Privatperson. Bei einer Insolvenz ist der Betrieb nicht mehr in der Lage, die Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern oder Gläubigerinnen zu erfüllen. Bei einem Insolvenzverfahren wird die Abwicklung der Geschäfte unter strengen Auflagen eines Insolvenzverwalters oder einer Insolvenzverwalterin abgewickelt. Das Ziel ist die Begleichung möglichst vieler Schuldnerinteressen. Im Falle einer Privatinsolvenz verfallen nach Durchlaufen des mehrjährigen Verfahrens alle Ansprüche der verbleibenden Gläubiger und Gläubigerinnen. Dies ermöglicht auch Privatpersonen einen Neustart bei nicht bezahlbaren Schulden.
K
KMU
Unter der Abkürzung KMU werden kleine und mittlere Unternehmen verstanden. Der Jahreshöchstumsatz solcher Unternehmen liegt maximal bei 50 Millionen Euro und die Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei weniger als 250. KMUs nehmen in der deutschen Unternehmensvielfalt eine große Bedeutung ein, da sie einen erheblichen Anteil der Steuereinnahmen einbringen. KMUs werden durch die genannten Beträge eindeutig von Großbetrieben abgetrennt. Als KMU sollten Sie sich in jedem Falle steuerlich umfangreich beraten lassen.
Kleinunternehmer
Kleinunternehmen erreichen im Gründungsjahr maximal einen Umsatz von 22.000 Euro und im Folgejahr von 50.000 Euro. Wenn Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, dürfen Sie in Ihren Rechnungen auf die Erhebung einer Umsatzsteuer verzichten. Dies erleichtert Ihnen wesentlich die Buchhaltung und Sie müssen keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Durch die Kleinunternehmerregelung werden die Gründung von Unternehmen und die Ausübung von kleinen selbstständigen Tätigkeiten wesentlich erleichtert. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie als Kleinunternehmer oder Kleinunternehmerin tätig sind, sollten Sie sich von Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin fachgerecht beraten lassen.
L
Lohnnebenkosten
Unter den Lohnnebenkosten werden alle Aufwendungen für ein Angestelltenverhältnis bezeichnet, die neben der eigentlichen Bezahlung anfallen. Dazu gehören beispielsweise die Kommunalsteuer, der Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse oder der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.Die Lohnnebenkosten in Deutschland liegen bei 21 Prozent des Bruttolohns. Durch die Lohnnebenkosten werden daher die Arbeitskosten nochmals erheblich gesteigert. Auf der Lohnabrechnung des Angestellten werden die Lohnnebenkosten nicht ersichtlich. Vielmehr werden diese bereits vorab ans Finanzamt abgeführt.