Prüfung nach der Verpackungsverordnung

Laut der Verpackungsverordnung müssen Händler*innen, welche verpackte Ware in den Umlauf bringen, die Rücknahme und die Entsorgung dieser Verpackungen mitorganisieren und mitfinanzieren.

Dazu schließen die Händler*innen mit Entsorgungsdienstleistern Verträge über die Entsorgung ab. Diese Verträge sehen in der Regel die Prüfung und Bescheinigung der angefallenen Verpackungsmengen vor.

Weiter besteht seit dem 01.01.2009 in allen Bereichen Bestandskraft für die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung. Neben einigen Änderungen wurde unter anderem auch die Pflicht zur elektronischen Abgabe einer sogenannten Vollständigkeitserklärung eingeführt. Diese Pflicht greift ab bestimmten Mengengrenzen und muss von externen Dritten testiert werden.

Wir helfen Ihnen gerne, die gesetzlichen Anforderungen und Pflichten einzuhalten, damit Sie sich auf andere Dinge konzentrieren können.

Lupe liegt auf einem Papier mit Grafiken und Tabellen

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Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Tel.: 0221 - 709 009 0

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