Die 7 häufigsten Fehler beim Jahresabschluss

May 18, 2022

Die 7 häufigsten Fehler beim Jahresabschluss

Mit dem Jahresabschluss wird die Buchführung eines jeden Geschäftsjahres abgeschlossen. Der Jahresabschluss hat große Relevanz, unter anderem, weil er die gesamtwirtschaftliche Situation eines Unternehmens repräsentiert. Ein Jahresabschluss kann jedoch auch nichtig sein. Wir von der Steuerkanzlei Martin Bleckmann in Köln erklären Ihnen, ab wann das der Fall ist und welche rechtlichen Folgen ein nichtiger Jahresabschluss mit sich bringt.

  • Das Wichtigste in Kürze
  • Fehler 1: Keine ausreichende Vorbereitung
  • Fehler 2: Nichterfüllung der Aufbewahrungspflicht
  • Fehler 3: Nichteinhaltung der Formalien
  • Fehler 4: Fehleinschätzung der Unternehmensgröße
  • Fehler 5: Falsche Reihenfolge der Posten
  • Fehler 6: Vergessen von stillen Reserven
  • Fehler 7: Unzureichend ausgebildetes Personal
  • Darum ist eine professionelle Wirtschaftsprüfung sinnvoll

Der Jahresabschluss ermöglicht einen Überblick über die Buchführung eines Unternehmens. Einbezogen sind dabei die im Laufe des Jahres angefallenen Kosten, das Vermögen und die Erträge. Je nach Größe der Firma kann der Jahresabschluss sehr umfangreich sein. Ein Fehler schleicht sich dabei schnell ein. Die folgenden sieben Fehler kommen dabei häufig vor. Unsere Steuerkanzlei Martin Bleckmann steht Ihnen gerne beratend zur Verfügung.


Das Wichtigste in Kürze

  1. Fehler im Jahresabschluss passieren leicht und können schwere finanzielle Folgen nach sich ziehen.
  2. Vor allem unvollständige Dokumente und eine fehlende Vorbereitung führen schnell zu Flüchtigkeitsfehlern.
  3. Mithilfe von professionellen Wirtschaftsprüfenden minimieren Unternehmen das Risiko von Fehlern beim Jahresabschluss.

Fehler 1: Keine ausreichende Vorbereitung


Im Jahresabschluss müssen alle Ausgaben und Erlöse verbucht sein. Insbesondere bei größeren Unternehmen bedeutet dies eine Flut an Belegen. Wenn diese nicht das Jahr über bereits gut sortiert und organisiert sind, ist das Risiko von Fehlern hoch. Tauchen Belege erst nach dem Jahresabschluss auf, kann das Strafzahlungen nach sich ziehen.

Fehler 2: Nichterfüllung der Aufbewahrungspflicht


Um auch noch nachträglich Einträge im Jahresabschluss prüfen zu können, müssen die Belege vollständig sein. Die Aufbewahrungsfrist liegt bei zehn Jahren in diesem Bereich. Bei einer Prüfung von Außen müssen Sie die Belege nachweisen können. Von daher gilt für den Jahresabschluss: Lieber zu viel als zu wenig aufbewahren.

Fehler 3: Nichteinhaltung der Formalien

Damit der Jahresabschluss gültig ist, sind mehrere Unterschriften notwendig. Zunächst ist die laut Handelsregister erforderliche Einzelunterschrift oder die von Zweien notwendig. Die Verantwortlichen aus der Buchführung und der Finanzabteilung müssen unterschreiben. Ebenso sollten Sie die Kontaktdaten von involvierten externen Wirtschaftsprüfenden vermerken.

Fehler 4: Fehleinschätzung der Unternehmensgröße


Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um eine GmbH, müssen Sie diese anhand ihrer Größe einschätzen. Bei einer Fehleinschätzung der Größe oder dem Ignorieren dieser weist der Jahresabschluss gravierende Differenzen auf. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich um eine korrekte Einschätzung zu kümmern.

Fehler 5: Falsche Reihenfolge der Posten


Bei einem Jahresabschluss können Sie die einzelnen Posten nicht wahllos sortieren. Sie sollten sich an die gängigen Vorschriften bezüglich der Reihenfolge halten. Nur so ist eine Vergleichbarkeit mit vergangenen Jahren möglich. Aber auch Fehler fallen bei einer strukturieren Reihenfolge eher auf.


Fehler 6: Vergessen von stillen Reserven


Arbeiten Sie in Ihrem Unternehmen mit stillen Reserven, so sollten Veränderungen an diesen entsprechend vermerkt sein. Ein Zuwachs oder Verlust muss in der Buchführung nachvollziehbar sein. Ansonsten entsteht eine Differenz, die im Nachhinein schwer nachzuvollziehen ist.


Fehler 7: Unzureichend ausgebildetes Personal


In eher seltenen Fällen tritt eine Fehleinschätzung beim Personal auf. Ist die Besetzung der Buchführung noch unerfahren oder nicht mit den neusten Regularien vertraut, können Fehler in der Buchhaltung auftreten. Auch die falsche Anzahl an Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für die Unternehmensgröße kann ein Problem sein.

Darum ist eine professionelle Wirtschaftsprüfung sinnvoll


Die gute Arbeit Ihrer Buchführung nützt wenig, wenn die Grundvoraussetzungen, zum Beispiel in Form von vollständigen Dokumenten, nicht vorhanden sind. Abhilfe schafft dabei ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüferin, der bzw. die als neutraler Unterstützung agiert.

Folgende Vorteile ergeben sich daraus:

  • Betrachtet sämtliche Finanzen neutral von außen, wodurch Fehler schneller auffallen
  • Ist in sämtlichen Bereichen des Jahresabschlusses bewandert
  • Deckt mögliche Unregelmäßigkeiten auf
  • Ist mit aktueller Gesetzeslage vertraut

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